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FAQ - L3 Erstsemester

L3 -Informationen für Erstsemester

Liebe Studierende im ersten Semester,

herzlich willkommen am Institut für England- und Amerikastudien und viel Spaß und Erfolg beim Studieren Ihres Faches – Englisch (für das Lehramt an Gymnasien).

Die folgenden Informationen stellen nur einen groben Überblick über die Anforderungen in diesem Studiengang dar. Sie sind aus oft gestellten Fragen während der Orientierungsveranstaltungen hervorgegangen. Diese Informationen beziehen sich auch nur auf das Grundstudium. Weitere Informationen über Ihr Studium finden Sie auf meiner Website unter den häufig gestellten Fragen: FAQs zur „Prüfungsphase L3“

„Zimmer 17“ (IGF Raum 3.257)

Das von studentischen Hilfskräften geführte Sekretariat ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie Fragen haben oder Probleme auftauchen.

Hier finden Sie außerdem etliche Informationsblätter, die relevant für Ihr Studium sind. So sollten sich hier unbedingt das „Merkblatt für den Studiengang Englisch – Lehramt an Gymnasien (L3)“ besorgen, um sich über die Anforderungen in Ihrem Studiengang genau zu informieren. Außerdem können sie gleich die Leselisten für Amerikanistik und Anglistik sowie das Infoblatt „Auslandsaufenthalt“ mitnehmen.

Welche Veranstaltungen muss ich besuchen?

Von den insgesamt 32 Semesterwochenstunden (SWS), die Sie für das Grundstudium ansetzen, werden Sie eine ganze Reihe in sogenannten Pflichtveranstaltungen verbringen.

Die folgenden Veranstaltungen müssen Sie erfolgreich (= mit Schein) absolvieren:

1) Einführung in die Literaturwissenschaft. Diese Veranstaltung ist dreistündig und wird mehrfach in jedem Semester sowohl von der Anglistik als auch der Amerikanistik angeboten.

2) Einführung in die Linguistik – besteht aus Teil 1 „Introduction to Linguistics“, die im Wintersemester angeboten wird und Teil 2 einem als „Introduction“ gekennzeichneten Proseminar.

3) Sie müssen eine dritte Einführungsveranstaltung erfolgreich besuchen, können sich aber den inhaltlichen Schwerpunkt aussuchen (z.B. Amerikanische Kultur u. Kulturwissensch., Engl. Kultur-, Ideen- u. Sozialgeschichte, Neue englischsprachige Literaturen und Kulturen, Amerikanische Geschichte und Gesellschaft).

4) Ein Proseminar aus dem Schwerpunkt 5 – Didaktik. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schein per Referat, Presentation oder Hausarbeit erwerben. (Der sog. Didaktikschein!)

5) Ein weiteres Proseminar aus einem der Schwerpunkte 1-4 o. I-IV, d. h. diesen Schein können Sie nicht in der Didaktik erwerben und er muss auf der Grundlage einer Hausarbeit erworben werden. (Der sog. Hausarbeitsschein!)

6) Hinzu kommt der Nachweis über Lateinkenntnisse, den Sie bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorlegen müssen. Es erweist sich als ratsam, den Lateinnachweis möglichst rasch zu erbringen.

7) Nach dem Sprachstandstest (Diagnostic test), den Sie zu Beginn Ihres Studiums absolvieren und auf dessen Grundlage Ihre Englischkompetenzen ermittelt werden, besuchen Sie eine sprachpraktische Übung. Die erfolgreiche Teilnahme an Test und Übung wird mit dem sog. Sprachschein bestätigt.

8) Im Verlaufe des Grundstudiums – bis zur Zwischenprüfung ist außerdem der erfolgreiche Besuch einer sprachpraktischen Übung auf „intermediate level“ durch einen weiteren Leistungsschein nachzuweisen.

Etwa die Hälfte Ihrer 32 SWS verbringen Sie also in den „Pflichtveranstaltungen“. Die verbleibenden 14 bis 16 SWS sollten Sie in Veranstaltungen verbringen, die Ihnen einerseits einen Überblick über das Fach verschaffen (Vorlesungen), in denen Sie Ihre Sprachkompetenzen verbessern oder für deren Inhalte Sie sich besonders interessieren. Ein Ratschlag mit Blick auf Ihre Zwischenprüfung / Prüfung: Absolvieren Sie nicht nur das „Minimalprogramm“, sondern machen Sie mehr Scheine und besuchen Sie unterschiedliche Veranstaltungen in den verschiedenen Schwerpunkten.

Welche Scheine muss ich bis zur Zwischenprüfung nachweisen?

Aus den o.a. Pflichtveranstaltungen ergibt sich die Aufstellung über folgende Scheine („Minimalprogramm“):

1) Einführung Literaturwissenschaft

2) Einführung Linguistik

3) Einführung – optional

4) Didaktikschein (Proseminar)

5) Hausarbeitsschein (Proseminar)

6) Lateinnachweis

7) Sprachschein

8) Intermediate Schein

Wie viele Praktika muss ich absolvieren?

Verpflichtend sind insgesamt zwei Praktika á fünf Wochen, wobei das erste Praktikum von den sog. „Grundwissenschaften“ vorbereitet und betreut wird. Das zweite Praktikum (Fachpraktikum) können Sie in einem Ihrer beiden Fächer absolvieren, also auch in Englisch. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich ein Praktikum im Ausland zu organisieren und sich dieses dann als Fachpraktikum anrechnen zu lassen. Darüber hinaus können Sie sich einen Aufenthalt als Assistant Teacher als Fachpraktikum anrechnen lassen (siehe: Infos Assistant Teacher auf dieser website).

Muss ich während meines Studiums für längere Zeit ins Ausland gehen?

Ein längerer Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Ausland ist für Ihre weitere Professionalisierung unbedingt ratsam. Kürzere (Urlaubs-) Aufenthalte gewähren u.U. zwar auch schon interessante Einblicke in fremde Kulturen, wollen Sie jedoch Ihr Fach später in Schule und Unterricht nicht nur darstellen können, sondern auch „verkörpern“, so sind längere Auslandsaufenthalte von mindestens sechs Monaten unabdingbar. Besonders geeignet sind dazu die Möglichkeiten (entweder über die Institutskontakte zu Schulen oder den Pädagogischen Austauschdienst in Bonn) als Assistant Teacher an eine Schule ins englischsprachige Ausland zu gehen. Dabei werden Sie hier nicht nur Ihre Sprachkompetenzen verbessern, sondern gleichzeitig wertvolle Erfahrungen in und mit einem fremden Schulsystem bzw. einer anderen (Lern-) Kultur sammeln können. Und über Ihre Arbeit an der Schule finanzieren Sie Ihren Aufenthalt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich im WS 04/05 und im SoSe 05 bitte an Herrn Bauer oder aber an jede/n andere/n Lehrende/n unseres Instituts.

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Dr. Almut Küppers
Institut für England- und Amerikastudien
Universität Frankfurt/Main
Grüneburgplatz 1
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Tel. +49 (0)69 - 798 32522
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Sprechstunde: individuelle Terminvereinbarung per Email

Letzte Änderung: 18.10.2004