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FAQ - L3 Prüfungsphase

FAQ: L3 Prüfungsphase

Sie studieren L3 und kennen die Studien- und Prüfungsordnung. Trotzdem haben Sie immer noch Fragen, die vor allen Dingen das Ende Ihres Studiums, die Prüfungsphase betreffen. Hier sind eine Reihe von immer wieder gestellten Fragen (FAQ) aufgeführt, deren Antworten Ihnen helfen sollen, sich besser zurechtzufinden.

Sollten Sie auch nach der Lektüre noch offene Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte erst per email entweder an Dr. Almut Küppers (A.Kueppers@em.uni-frankfurt.de) oder an Werner Bauer (Werner.bauer@em.uni-frankfurt.de) oder aber direkt ans Amt für Lehrerausbildung.

Übersicht:

Was bedeutet eigentlich der Begriff „Landeskunde“?

In welchen Schwerpunkten kann ich literaturwissenschaftliche Scheine erwerben?

Wann muss ich welche Lateinkenntnisse nachweisen?

Wie viele Leistungsnachweise muss ich für das Hauptstudium bei der Anmeldung zur Prüfung vorlegen?

Aus welchem Bereich kann ich ein Thema für die Examensarbeit (wissenschaftliche Hausarbeit) wählen?

In welcher Sprache muss die wissenschaftliche Hausarbeit verfasst werden?

In welcher Sprache wird die Fachklausur geschrieben?

Wie viele Themen muss ich mit meinem Prüfer für die Fachklausur absprechen?

In welchem Bereich wird die Fachklausur geschrieben?

Kann ich die Sprachklausur wiederholen, falls ich sie nicht bestehe?

In welchen Bereichen muss ich mich mündlich prüfen lassen?

Wie viele Themen muss ich für die mündliche Prüfung vorbereiten?

Welche Studienleistungen muss ich erbringen, um eine Erweiterungsprüfung ablegen zu können?

Kann ich auch eine Zusatzprüfung ablegen?

Ich habe schon einen Magisterabschluss. Welche Studienleistungen werden mir für das L3-Examen anerkannt?

Wie lange dauert die Prüfungsphase?

Auf welche Termine muss ich achten, wann muss ich mich anmelden und wie sieht der Ablauf der Examensphase aus?

An wen kann ich mich im Amt für Lehrerausbildung wenden, wenn ich Fragen zum Studium oder zum Examen habe?



Was bedeutet eigentlich der Begriff „Landeskunde“?

In der Prüfungsordnung werden Begriffe verwendet, die zuweilen zu Unklarheiten führen. Es ist dort von Literatur, Linguistik, Landeskunde und Didaktik die Rede. Diese Aufteilung in vier prüfungsrelevante Bereiche findet sich aber nicht in der Struktur des IEAS wieder. Hier gibt es eine Einteilung in Schwerpunkte (SP).

Ist zum Beispiel von „Landeskunde“ als einem prüfungsrelevanten Themenbereich die Rede, so finden Sie die entsprechenden Studieninhalte unter folgenden Titeln in folgenden Schwerpunkten:

• Als „Amerikanische Kultur und Kulturwissenschaft“ (SP II)

• Als „Amerikanische Geschichte und Gesellschaft“ (SP III)

• Als „Englische Kultur-, Ideen- und Sozialgeschichte“ (SP 2)

• Als einen Teilbereich der „Neuen Englischsprachigen Literaturen und Kulturen“ – NELK (SP 3)

• Als einen Teilaspekt innerhalb der Didaktik (z.B. das englische Schulsystem, die englische Lehrerausbildung etc.) (SP 5)

In welchen Schwerpunkten kann ich literaturwissenschaftliche Scheine erwerben?

Studieninhalte zum Prüfungsbereich „Literatur“ finden Sie in:

• Amerikanische Literatur- und Literaturwissenschaft (SP I)

• Englische Literatur- und Literaturwissenschaft (SP 1)

• Die neuen Englischsprachigen Literaturen und Kulturen - NELK (SP 3)

Wann muss ich welche Lateinkenntnisse nachweisen?

Der Nachweis über Lateinkenntnisse ist bis zum Ende des Grundstudiums (Zwischenprüfung) zu erbringen. Als Lateinkenntnisse anerkannt werden:

1. Der Beleg über die erfolgreiche Teilnahme an einer zweisemestrigen Veranstaltung mit einer abschließenden mindestens zweistündigen Klausur (die vom Institut für klassische Philologie abgenommen wird).

2. Der Nachweis, dass Latein als Unterrichtsfach in der Schule über einen Zeitraum von mindestens vier Halbjahren (als 1., 2. oder 3. Fremdsprache oder als Wahlpflichtfach) durchgängig und erfolgreich (mindestens 5 Pkt.) besucht wurde.

Der Nachweis über Lateinkenntnisse muss bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorliegen (bei der Philosophischen Promotionskommission). Haben Sie Lateinkenntnisse in einer anderen Institution erworben, dann wenden Sie sich bitte in Anerkennungsfragen entweder direkt an die Promotionskommission oder an das Amt für Lehrerausbildung.

Wie viele Leistungsnachweise muss ich für das Hauptstudium bei der Anmeldung zur Prüfung vorlegen?

Da in der mündlichen Prüfung alle vier Themenbereiche (Literatur, Linguistik, Landeskunde, Didaktik) relevant sind, wird dringend empfohlen, in allen Bereichen mindestens einen Hauptseminarschein zu erwerben und auch im Amt für Lehrerausbildung (AfL) / Prüfungsamt vorzulegen. Die Scheine aus der Literaturwissenschaft und der Linguistik müssen auf der Grundlage einer Hausarbeit erworben werden.

Nachdrücklich empfehlenswert ist es außerdem, einen benoteten Schein aus einer sprachpraktischen Übung auf advanced level vorzulegen.

Für alle anderen Veranstaltungen sind Belegnachweise zu erbringen.

Aus welchem Bereich kann ich ein Thema für die Examensarbeit (wissenschaftliche Hausarbeit) wählen?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Zulassungsarbeit im Fach Englisch zu schreiben, dann kann die Arbeit thematisch in einem der vier inhaltlichen Bereiche – Literatur, Linguistik, Landeskunde oder Didaktik – angesiedelt sein.

In welcher Sprache muss die wissenschaftliche Hausarbeit verfasst werden?

Die wissenschaftliche Hausarbeit muss in deutscher Sprache verfasst sein und enthält eine Zusammenfassung auf Englisch.

In welcher Sprache wird die Fachklausur geschrieben?

Die vierstündige Fachklausur muss in englischer Sprache verfasst werden.

Wie viele Themen muss ich mit meinem Prüfer für die Fachklausur absprechen?

Es werden mit dem Prüfer/ der Prüferin drei Prüfungsthemen vereinbart, von denen das AfL / Prüfungsamt ein Thema streicht. Die PrüferInnen einigen sich mit den Kandidaten auf Themen, nicht aber auf Aufgabenstellungen!! (Also z.B. David Lodge’s campus novels, nicht aber Compare the narrative situation in ‘Changing places’ and ‘Thinks’.)

In welchem Bereich wird die Fachklausur geschrieben?

Inhaltlich können die drei Themen der vierstündigen Fachklausur entweder im Bereich Literatur oder im Bereich Linguistik angesiedelt sein.

Es ist aber auch möglich, die Bereiche Landeskunde und Didaktik gemeinsam in der Fachklausur zu behandeln. Wenn Sie einen Prüfer finden, dann können Sie die Themen integrativ behandeln (z.B. The American Dream – Teaching the American Dream in German secondary schools).

((Achtung! Die Möglichkeit, entweder Didaktik oder Landeskunde in der Fachklausur zu behandeln, wird zur Zeit institutsintern geklärt. Am einfachsten mit Blick auf die Suche nach PrüferInnen für die mündliche Prüfung ist es, die Fachklausur in Linguistik zu schreiben. Dann brauchen Sie eine/n Literaturwissenschaftler/in, der/die Sie i.d.R. auch in Landeskunde prüfen kann und eine/n Didaktiker/in für die mündliche Prüfung.))

Kann ich die Sprachklausur wiederholen, falls ich sie nicht bestehe?

Kommen die KorrektorInnen zu dem Ergebnis, dass die in der Sprachklausur gezeigte allgemeine Fremdsprachenkompetenz, die schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie das inhaltliche Niveau so schwach sind, dass davon auszugehen ist, dass die gezeigten Leistungen des Kandidaten für die komplexen Anforderungen im Lehrberuf nicht ausreichen (Endnote 5), so muss dies 1) im Gutachten explizit erwähnt und 2) die Sprachklausur wiederholt werden. Bei der Endnote 6 muss die Sprachklausur automatisch wiederholt werden.

In welchen Bereichen muss ich mich mündlich prüfen lassen?

Alle vier inhaltlichen Bereiche sind relevant für die Prüfungen. Ein Bereich kann davon in die Fachklausur ausgelagert werden. Schreiben Sie die Fachklausur jedoch in Literatur oder Linguistik, so bleiben drei prüfungsrelevante Bereiche für die mündliche Prüfung. Zwei Themengebiete können davon integrativ geprüft werden (z.B. Literaturwissenschaft plus Literaturdidaktik oder Linguistik plus Sprachdidaktik, Didaktik plus Landeskunde etc.). Oder Sie finden eine/n Prüfer/in, der/die Sie in zwei Gebieten prüfen kann (z.B. Literatur plus Landeskunde oder Didaktik plus Landeskunde oder Linguistik plus Didaktik)

Wie viele Themen muss ich für die mündliche Prüfung vorbereiten?

Die Anzahl der Themen sprechen Sie mit Ihren jeweiligen Prüfern ab. Als Faustregel können Sie davon ausgehen, dass Sie für jedes Gebiet mind. zwei Themen vorbereiten.

Welche Studienleistungen muss ich erbringen, um eine Erweiterungsprüfung ablegen zu können?

Eine Erweiterungsprüfung im Fach Englisch kann nach dem ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien abgelegt werden. Die inhaltlichen Anforderungen sind dabei abhängig vom „Grad der Verwandtschaft“ des Faches Englisch zu den beiden zuvor studierten Fächern. In jedem Fall muss der Sprachschein gemacht werden (diagnostic test plus Interview und Übung).

Ist eines der beiden zuvor abgeschlossenen Fächer eine moderne Fremdsprache oder das Fach Deutsch, so sind neben den notwendigen Leistungsnachweisen für das Hauptstudium (vier Scheine, ein benoteter Schein aus einer sprachspraktischen Übung auf advanced level) auf jeden Fall die Einführung in KIS / Landeskunde zu absolvieren sowie ein didaktisches Proseminar.

In allen anderen Fällen müssen alle üblichen Einführungen (Literaturwissenschaft, Linguistik und Landeskunde / KIS oder NELK) sowie mindestens zwei Proseminare (ein Didaktikschein, ein Schein mit Hausarbeit in einem weiteren Proseminar) besucht werden sowie alle Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium erbracht werden.

Wenn Sie eine Erweiterungsprüfung in einem dritten Fach ablegen wollen, gilt dies als Zweitstudium. Wenn Ihr Studienguthaben schon aufgebraucht ist, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie für diese Zeit Studiengebühren zahlen. Haben Sie in der Regelstudienzeit Ihr erstes Studium abgeschlossen und noch nicht alle Semester in Anspruch genommen, können Sie diese für das Studium des dritten Faches verwenden. Von der Bezahlung von Studiengebühren ausgenommen sind Erweiterungsprüfungen in sogenannten „Mangelfächern“. Welche Fächer diesen Status haben, erfahren Sie im Studentensekretariat oder direkt beim HKM.

Kann ich auch eine Zusatzprüfung ablegen?

Wer das erste Staatsexamen für Gymnasien (L3) abgelegt hat, kann eine Prüfung in einem zusätzlichen Studiengang L1 (Lehramt für Grundschule) oder L2 (Lehramt für Haupt- und Realschule) oder L5 absolvieren (inhaltliche Anforderung -> siehe Informationsblätter L1, L2, L5). Auch hier gilt: Ein zusätzlicher Studiengang wird als Zweitstudium betrachtet (siehe Erweiterungsprüfung).

Ich habe schon einen Magisterabschluss. Welche Studienleistungen werden mir für das L3-Examen anerkannt?

Wird ein Abschluss für das Lehramt an Gymnasien nach einem erfolgreich absolvierten Magisterstudium angestrebt, wird die Magisterarbeit als Staatsexamensarbeit anerkannt. Darüber hinaus können alle mit dem L3 Studium im Fach Englisch deckungsgleichen Leistungsnachweise angerechnet werden. Je nach Fächerkombination im Magister müssen aber entsprechende Nachweise über das erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Begleitstudium, in der Regel über zwei Praktika (Praktika in anderen pädagogischen Einrichtungen können anerkannt werden) sowie ggf. fachdidaktische Seminare und sprachpraktische Übungen bzw. Proseminare / Hauptseminare erbracht werden.

Wie lange dauert die Prüfungsphase?

Sie können davon ausgehen, dass die Prüfungsphase zwischen neun und zwölf Monate lang ist. (Je nachdem, wann Sie sich Ihr Thema für die Zulassungsarbeit genehmigen lassen.)

Auf welche Termine muss ich achten, wann muss ich mich anmelden und wie sieht der Ablauf der Examensphase aus?

Die Ausgabe der Meldeunterlagen für die Prüfung erfolgt (in der Regel nach Abschluss der Zulassungsarbeit) an zwei Terminen im Jahr:

1) 24.- 26. Mai 2004 bei Frau Urbaniak – die Zulassung zur Prüfung erfolgt dann im August, spätestens am 1. August muss die Note der Zulassungsarbeit vorliegen. Die Klausuren werden Anfang August geschrieben, die mündlichen Prüfungen folgen zu Beginn des WS im Oktober / November. Ausgabe der Zeugnisse ist im Dezember.

2) Ende November (genauer Termin ab Juni zu erfragen) – die Zulassung zur Prüfung erfolgt dann im Februar, die Klausuren werden im März geschrieben, die mündlichen Prüfungen folgen zu Beginn des SoSe im April / Mai.

Voraussetzung für die Meldung zur Prüfung ist die Zulassungsarbeit (wissenschaftliche Hausarbeit). Für das Verfassen dieser Arbeit steht Ihnen ein Zeitraum von zwölf Wochen zur Verfügung. Insgesamt sollten Sie für das Anfertigen der Zulassungsarbeit von der Meldung bis zur Note etwa 22 Wochen einkalkulieren (12 Wochen Schreiben, 4 Wochen mögl. Verlängerung, 6 Wochen zur Einholung der beiden Gutachten). Die Unterlagen für die Zulassungsarbeit (Richtlinien für das Verfassen dieser Arbeit, Formular für das Thema) erhalten Sie bei Herrn Schimanski. Es gibt dafür keine besondere Sprechstunde, Sie können ab Januar jederzeit bei ihm anklopfen, um sich die Papiere abzuholen.

Damit gehen Sie zu dem/der Betreuer/in Ihrer Arbeit, sprechen das Thema ab, tragen es auf dem Formular ein und lassen es abzeichnen. Dieses Formular reichen Sie beim Amt für Lehrerausbildung ein, das Thema wird von Frau Eisenbraun genehmigt und Sie erhalten eine Bestätigung, in der Ihnen der Abgabetermin mitgeteilt wird. Jetzt haben Sie zwölf Wochen Zeit, die Arbeit zu schreiben. Unabhängig davon, ob Sie damit fertig sind oder nicht, holen Sie sich im Mai (oder November) bei Frau Urbaniak die Unterlagen zur Prüfungsmeldung ab. Im Anschluss daran holen Sie die Unterschriften Ihrer Prüfer ein und sprechen die Themen für die Fachklausur ab. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt am 1. August auf der Grundlage der vollständigen Meldeunterlagen und der vorliegenden Note für die Zulassungsarbeit. Für den Meldetermin im November verschieben sich die Zeiten jeweils um ein halbes Jahr.

An wen kann ich mich im Amt für Lehrerausbildung wenden, wenn ich Fragen zum Studium oder zum Examen habe?

Bei Fragen, die den Ablauf des Examens oder die Prüfungsinhalte betreffen, wenden Sie sich bitte an folgende AnsprechpartnerInnen:

Für inhaltliche Fragen L3
Frau Cornelia Göttner
Tel. 069-38989 355
c.goettner@afl.hessen.de        

Für die wissenschaftliche Hausarbeit
Herr Berbott (069-38989 358)
p.berbott@afl.hessen.

Für die Ausgabe der Meldeunterlagen
Herr Schimanski (069-38989 359)
t.schimanski@afl.hessen.de

Für prüfungstechnische Fragen (Klausuren, Noten oder Verrechnungsschlüssel)
Frau Stahlhofen
Tel. 069-38989 357)
c.stahlhofen@afl.hessen.de

 

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Dr. Almut Küppers
Institut für England- und Amerikastudien
Universität Frankfurt/Main
Grüneburgplatz 1
Q2, 3. Stock, Raum 3212
D-60629  Frankfurt/Main
Tel. +49 (0)69 - 798 32522
Fax +49 (0)69 - 798 32375
Email: A.Kueppers@em.uni-frankfurt.de
Sprechstunde: individuelle Terminvereinbarung per Email

Letzte Änderung: 27.11.2006